Waffenrecht  Seite geändert am: 31.08.2008

Liste B der  DSB Sportordnung (2.3.2008)  - nichts für die Hessischen Schützen

--> Liste B  des DSB's    - nur die Schnellfeuer Pistole (2.35) gemäß List B gib es in Hessen, der Rest gilt nicht für die Hessen.
                                                Warum braucht der  HSV so lange oder kommt davon nichts mehr meine Herren des Präsidiums?

Forum Waffenrecht zu geänderten Waffenrecht 19.3.2008

--> hier

Visier Sonderdruck zu geänderten Waffenrecht 17.3.2008

--> hier

Stellungnahme des DSB's

Zu lesen die Stellungnahme von Jürgen Kohlheim zur Beratung des Neune Waffenrechts (8.2.2008)
--> hier

Bundestags Drucksache vom 18.1.2008

Ein weitere Vorab Fassung zur Änderung des Waffenrechts
und der Ausführungsverordnung
 --> hier

Europaparlament stimmt für Kompromiss  (Kommentar)

Das Waffenrecht in der EU wird verschärft


Das Waffenrecht in der Europäischen Union wird verschärft. Einen entsprechenden Kompromiss mit den 27 Mitgliedsstaaten hat das Europaparlament jetzt verabschiedet. Spätestens von 2010 an müssen demnach überall in der EU nationale computergestützte Waffenregister aufgebaut werden. Ab 2014 muss sich jeder Waffenbesitzer in der Datenbank seines Heimatlandes registrieren, die Daten werden mindestens 20 Jahre lang gespeichert.

Um eine bessere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss jede Waffe zudem schon bei ihrer Herstellung eine Kennzeichnungsnummer erhalten. Waffenlieferungen in einen anderen EU-Staat müssen den Behörden gemeldet werden. Die EU verspricht sich von der Richtlinie mehr Wirkung im Kampf gegen illegalen Waffenhandel.

Kein Verkauf an Jugendliche

Das Mindestalter beim Kauf der Waffen wird bei 18 Jahren liegen. Allerdings können EU-Staaten, die ein höheres Mindestalter vorschreiben, diese Regelung beibehalten. In Deutschland dürfen Waffen erst ab 21 gekauft werden. In Finnland war der Verkauf von Feuerwaffen an Jäger und Sportschützen bislang schon ab einem Alter von 15 Jahren erlaubt.

Mit den EU-Regierungen sind die Inhalte der neuen Richtlinie bereits abgestimmt, sie muss nur noch formal vom Ministerrat abgesegnet werden.

Entwurf zum neunen Waffenrecht vom 21.11.07 <-- Link

Erweiterung der DSB Sportordnung (Liste B) <-- Link

In 16 der 20 Verbände des DSB's wird die "Liste B" als  Sportordnung umgesetzt
und ... die Hessen haben das Nachsehen.

Hessen vorne ....  nicht für die Schützen.

Der Hessische Schützenverband hat die Möglichkeit vorerst "verschlafen" seine Mitglieder neue und traditionelle attraktive Disziplinen anzubieten.
Gerade im Bereich Druckluft, KK-Waffen, Vorderlader, Flinte, Unterhebelrepetier-Gewehr  und Ordonanzschießen
gäbe es viele interessante Möglichkeiten den Schießsport mehr zu fördern.

Längjährige Mitglieder und "Neu Schützen" wird die Möglichkeit verwert, in diese ansprechenden Disziplinen für den
Deutschen Schützenbund an den Start zu gehen.

Fakt ist, dass durch die "nicht Umsetzung" der Liste B in die HSV Sportordnung, weiterhin Schützen zu den konkurrierenden
Schießsportverbänden getrieben werden, die längst ein entsprechendes Angebot in ihren Sportordnungen haben.

Aktive und Vereinsvorstände sind aufgefordert über ihre Kreis - und Gau- Schützenmeister die Aufnahme der "Liste B"
in die Sportordnung des HSV's zu fordern.
 

Allgemeine Verordnung Waffengesetz <-- Link